Hinweise zur Antragstellung
Von Mitte 2017 bis September 2018 bestand die Möglichkeit zur Beantragung von Fördermitteln für die digitale Umsetzung von Lehrinhalten über die Fakultäten an die Lehrenden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können keine neuen Projektanträge gestellt werden.
Nachfolgend sind die weiteren Schritte im Antragsablauf bei Lehrenden, den Dekanaten und Einrichtungen sowie innerhalb des Projektteams zur HOOU@UHH beschrieben und durch folgende Grafik illustriert. Die weiter unten gelisteten Abschnitte beziehen sich auf die in der Grafik genannten Punkte.
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01 Vorphase: Information zur Antragsstellung
Als zentrale Anlaufstelle für die HOOU@UHH dient die Website www.hoou.uni-hamburg.de. Dort finden sich neben dem Zugang zum Online-Antragsformular auch Hinweise zur Antragsstellung sowie Kontaktmöglichkeiten und Verlinkungen zu den Beispiel-Inhalten aus der HOOU1-Projektphase.
Darüber hinaus verweist die Website auf das SynLLOER-Projekt. SynLLOER bietet ab Sommer 2017 eine Vielzahl an Informationsveranstaltungen zu Open Educational Ressources (OER) an. Zudem organisiert SynLLOER im regelmäßigen Turnus stattfindenden "Offene Werkstatt"-Terminen , in denen Lehrende in Austausch mit Kolleginnen und Kollegen (auch von anderen Hochschulen) zu Erfahrungen in der Erstellung von OER treten können.
Ebenso wird auf der Website die Ausgabe von „Synergie Praxis. Sonderband OER 2017“ verlinkt werden, die als gedruckter Beileger zum Fachmagazin in der Juni-Ausgabe 2017 erscheint. Der Beileger im A5-Format informiert über Vorgaben und Formate zu OER und wird in einer Druckauflage von mehr als 12.000 Exemplaren an alle Hamburger Schulen und Hochschulen verteilt.
Sollten Lehrende durch OER-Informationsveranstaltungen, Exemplare des Fachmagazins und des Beilegers oder das Rundschreiben auf die Förderung von OER-Materialien aufmerksam geworden und vor Antragsstellung noch Fragen offen geblieben sein, können sie sich an die Teams am Universitätskolleg wenden. Ebenso beraten die eLearning-Büros der Fakultäten.
02 Antragsstellung
Lehrende, die einen Teil ihrer Veranstaltung mit digitalen Materialien unterstützen und diese Inhalte später der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen wollen, können Ressourcen aus der HOOU@UHH beantragen – eine vorherige Kalkulation von Finanzmitteln durch die Lehrenden und die Projektorganisation ist daher nicht notwendig. Bei Interesse können sich die Lehrenden durch die eBüros, in den SynLLOER-Werkstatt-Terminen oder durch die Kontakte im Projekt HOOU@UHH beraten lassen.
Zur vereinfachten Abstimmung erfolgt die Beantragung über ein Online-Formular. Die Beantragung ist dabei an keine konkrete Frist gebunden – gemeinsam mit den Fakultäten wird jeden Monat über neue Projektanträge entschieden und somit eine fortlaufende Förderung innerhalb der Projektlaufzeit ermöglicht werden.
Das Online-Formular erfüllt dabei drei Zielsetzungen:
- das Projekt wird angefragt, um es gemeinsam mit den Fakultäten zu genehmigen;
- die notwendigen Ressourcen für das Projekt können anhand vorliegender und gewünschter Materialien abgeschätzt werden;
- es kann eine Planung der verfügbaren (und ggf. neu notwendigen) Ressourcen, vor allem in den studentischen Pools, vorgenommen werden.
Eine erklärende Ausfüllhilfe ergänzt das Online-Formular.
03 Entscheidungsvorbereitung
Neue Anträge zu Mikro-Projekten werden zunächst im Team Koordination am Universitätskolleg gesichtet. Dabei auftretende Rückfragen werden direkt mit den Lehrenden geklärt.
Anhand der Angaben im Antrag werden die notwendigen Ressourcen zur Produktion der digitalen Inhalte abgeschätzt. Neben der Verfügbarkeit von freien Personalressourcen werden dabei auch Produktionszeiten auf dem vorhandenen Equipment geplant, damit notwendige Geräte auch in ausreichender Menge für die zeitlich stark limitierten Mitarbeitenden bereitstehen.
04 Entscheidungstreffen (Steuerung gemeinsam mit Fakultäten)
Im Entscheidungstreffen werden aktuell laufende Mikro-Projekte und beantragte Mikro-Projekte gemeinsam gesichtet und über die Ressourcenplanung der kommenden Wochen entschieden. Neben der Freigabe von Projektressourcen zur Umsetzung von neuen Mikro-Projekten sind auch die Verwendung und Größe des HOOU-SHK-Pools (und der geäußerte Bedarf an Kompensation durch die Lehrenden) sowie die inhaltliche Schwerpunktsetzung der Projektförderung seitens der Fakultät ständiges Thema der Tagesordnung. Eine Kurzpräsentation der Ergebnisse von Mikro-Projekten kann ebenfalls Bestandteil des Treffens sein bzw. sollten Ergebnisse vorher zur eigenen Sichtung bekannt gemacht werden.
Das (inhaltliche) Ergebnis des Entscheidungstreffens wird veröffentlicht. Auf Basis des Ergebnisses beginnen die Projektteams am Universitätskolleg mit der weiteren Umsetzung. Über abgelehnte oder zurückgestellte Projektanträge informieren die Leitung der HOOU@UHH und die Dekanate gemeinsam die Lehrenden, ebenso ob eine Überarbeitung des Projektantrags als sinnvoll angesehen wird.
05 Produktionsphase: Ressourcenplanung
Nach Genehmigung eines Projektantrags prüfen die Projektteams am Universitätskolleg die Verfügbarkeit der notwendigen Ressourcen und führen bei Bedarf zusätzliche Einstellungen (auf Empfehlung der Lehrenden und der Dekanate) durch.
Anhand des Ergebnisses der Ressourcenplanung wird ein vorläufiger Projektumsetzungsplan erstellt und mit den Antragsstellenden abgestimmt.
06 Produktionsphase: Produktion und fachliche Qualitätssicherung
Aufgrund des Umfangs der Mikro-Projekte und des dabei zugrundeliegenden stark standardisierten Lehrkonzeptes zur Produktion einer OER kann die Umsetzung der digitalen Inhalte in einzelnen Schritten durch die studentischen Teams erfolgen. Die Koordination am Universitätskolleg plant gemeinsam mit den studentischen Teams die Umsetzung anstehender Produktionsschritte in allen laufenden Mikro-Projekten und optimiert dadurch den Ressourceneinsatz.
Es wird abgeschätzt, dass die Produktion eines Mikro-Projektes im Durchschnitt in weniger als vier Wochen abgeschlossen werden kann. Lehrende erhalten somit zeitnah Ergebnisse und können diese direkt prüfen und Veränderungsbedarf schnell mitteilen.
Die studentischen Teams stimmen dabei Zwischenergebnisse mit den Lehrenden direkt ab und holen fachliche Vorgaben zum Inhalt und dessen Aufbereitung ein. Die Lehrenden übernehmen die fachliche Qualitätssicherung der erstellten digitalen Inhalte soweit möglich sehr zeitnah.
Die produzierten digitalen Inhalte werden üblicherweise auf der universitären Blogfarm gehostet – abweichendes Hosting ist aufgrund besonderer Anforderungen beispielsweise auch auf der Lehrplattform openOLAT möglich. FIONA, CommSy oder Sharepoint lassen die notwendigen programmtechnischen Elemente nicht zu.
Das erstellte Lehrarrangement wird auch in Hinblick auf den HOOU Markenkern in dreifacher Hinsicht qualitätsgesichert. Hierzu ist eine Lernendenzentrierung durch Bereitstellung unterschiedlicher Lernpfade im OER (z.B. zur schnellen Orientierung oder zur intensiven Erarbeitung der Inhalte) sowie ein Element der Selbstlernkontrolle (z.B. durch Übungsaufgaben) unabdingbar notwendig. Die Selbstlernkontrolle sollte auch Hinweise auf empfohlene weiterführende Vertiefungsmöglichkeiten zum Lerninhalt innerhalb oder außerhalb der OER liefern.
07 Praxistest und Evaluation
Das erstellte Lehrarrangement soll nach Möglichkeit durch Teilnehmende an der Veranstaltung noch im selben Semester genutzt und durch eine (Online-)Umfrage evaluiert werden.
Die Rückmeldungen aus dem Praxistest werden als Kurzauswertung sowohl den Lehrenden als auch der Leitung HOOU@UHH und den Dekanaten verfügbar gemacht. Anhand der Rückmeldungen kann in den Entscheidungstreffen zwischen Leitung HOOU@UHH und den Fakultäten eine Zusatzförderung für ein Mikro-Projekt vorgesehen werden, um erkannte Probleme zu beheben.
Erst nach der Evaluation innerhalb der Universität Hamburg werden erstellte OER auch über das Gesamtprojekt HOOU der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Lehrende können auf eigenen Wunsch eine Veröffentlichung vorzeitig durchführen lassen.
Es ist vorgesehen, die entstandenen Lehrarrangements an der Universität Hamburg über das Open-Access-Portal zentral darzustellen.
08 Projektbericht und Fortsetzungsantrag
Die Erstellung eines Projektberichtes zu jedem Mikro-Projekt ist obligatorisch. Dies gilt auch, wenn ein Mikro-Projekt (über einen Fortsetzungsantrag) mehrfach gefördert wird. Der Umfang eines Projektberichtes ist relativ kurz (derzeit geschätzt: inklusive Fragen zwei A4 Druckseiten) und stark gegliedert. Zahlreiche Elemente des Berichtes können auch durch die in die Projektumsetzung involvierten studentischen Teams bereits für die Lehrenden vorbereitet werden, jedoch obliegt die Einreichung und Freigabe des Berichts den Antragsstellenden.
Alle Projektberichte werden im HOOU Booklet als Nachweis zur Verwendung der Fördermittel veröffentlicht.